Maria Ward Schule Würzburg

Weihnachtskrimi mit der 9a – Am 22.12. –zwei Tage vor Weihnachten­­– entfiel für die Schülerinnen der Klasse 9a der Unterricht. Stattdessen begaben wir uns zum Landgericht, um der Verhandlung eines bedeutenden Würzburger Kriminalfalles beizuwohnen, der in der Presse sogar deutschlandweit Beachtung fand.

So berichteten beispielsweise Anfang Dezember sogar der Focus und die Süddeutsche Zeitung darüber. Vorbereitend waren im Rahmen des Rechtskundeunterrichtes die Strafrechts-Paragraphen der Körperverletzung, die Abläufe bei Gericht sowie das Handeln unserer Justiz besprochen worden.

§ 226 StGB
Schwere Körperverletzung

(1) Hat die Körperverletzung zur Folge, daß die verletzte Person

 

1.

das Sehvermögen auf einem Auge oder beiden Augen, das Gehör, das Sprechvermögen oder die Fortpflanzungsfähigkeit verliert,

 

2.

ein wichtiges Glied des Körpers verliert oder dauernd nicht mehr gebrauchen kann oder

 

3.

in erheblicher Weise dauernd entstellt wird oder in Siechtum, Lähmung oder geistige Krankheit oder Behinderung verfällt,

so ist die Strafe Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren. …

 

Zu den Hintergründen des Falles:

Ein Mann (46 aus Kitzingen) soll laut Anklageschrift versucht haben, seine Ex-Freundin mit Thallium zu vergiften, weil sie ihn verlassen hatte. So findet die Schülerin S., dass die Vorstellung des Falles sehr interessant sei, die Angeklagten und Zeugen zu sehen fand sie ebenfalls sehr spannend. Jedoch sei die Beweisführung doch etwas langweilig gewesen. Als erwiesen gilt, dass die Frau mit schweren Vergiftungsanzeichen (Haarausfall, Sehstörungen etc.) in eine Klinik eingeliefert wurde. Da die 39-Jährige immer noch als gefährdet gilt, wurde sie in ein Zeugenschutzprogramm der Polizei aufgenommen.

Um den Tathergang zu rekonstruieren wurde die Giftaufnahme anhand von Indizien (Beweismitteln) nachvollzogen, was uns Laien interessante Einblicke in die Arbeit von Polizei und Justiz vermittelte. Hierzu pflichtet auch die Schülerin J. bei, denn sie habe gesehen, wie ein Gericht aufgebaut sei und wie umständlich und genau die Beweisführung sei, aber auch einfach wie es bei Gericht so zu gehe.

Da das Urteil noch nicht gesprochen ist und noch einige Verhandlungstage angesetzt sind, werden wir den weiteren Verlauf des Kriminalfalles in der Presse verfolgen.

U. Kaußler und J. Karl

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